Kostenübernahme

Seit 1964 werden die Leistungen des Chiropraktors von der Grundversicherung der Krankenkassen, von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung auch ohne vorgängige Überweisung des Hausarztes bezahlt.

Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zulasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen dürfen.

Da die Chiropraktik kostengünstig ist und sehr effizient wirkt, ist es unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenvereinigung Pro Chiropraktik.